Rückmeldeaufforderung WiSe 20/21

Liebe Mitstudierende,

bitte denkt daran euch bis zum 18. Juli zurückzumelden, wenn ihr nächstes Semester noch immatrikuliert sein wollt (ggf. Regelungen bei Abschlussarbeiten beachten). Es zählt dabei der Eingang des Geldes auf dem Konto der Hochschule, nicht wann ihr das Geld überwiesen habt. Beachtet also, dass eine Überweisung auch mal ein oder zwei Bankarbeitstage dauern kann.
Wenn ihr den Beitrag nicht fristgerecht überweist, werdet ihr exmatrikuliert

Unter https://sv-online2.beuth-hochschule.de/Portal/ im Benutzeraccount findet ihr den  Menüpunkt „Rückmeldeaufforderung“.

Solltet ihr die Frist verpassen, habt ihr noch Zeit bis zum 17.08 unter Zahlung einer Säumnisgebühr den fälligen Betrag zu überweisen.

 

Weitere Infos

 

Eine erfolgreiche Prüfungsphase und bis bald!

Euer FSR V

 

Bildquelle: https://www.architektur-studieren.info/wp-content/uploads/2020/01/rueckmeldung-studium-2020-scaled-768×472.jpg

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